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Verordnung häuslicher Krankenpflege

Die Behandlungspflege umfasst alle Leistungen nach SGB V.
Es sind medizinisch notwendige Leistungen die von Ihnen oder von einer Person in Ihrem Haushalt nicht erbracht werden können.

Wir helfen Ihnen...

  • bei der Überwachung der Medikamenteneinnahme
  • beim Richten Ihre Medikamenten
  • bei Injektionen z.B. Insulin, Anti-Thrombose Injektionen
  • bei der Blutzuckerkontrolle
  • bei der Blutdruckmessung
  • beim Wechseln von Verbänden
  • beim Anlegen von Kompressionsverbänden
  • beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • bei der parenteraler Ernährung (Port, PEG)
  • Stoma- und Drainagenversorgung
  • Überwachung von Infusionen
    uvm.

Die Leistungen der Behandlungspflege werden von Ihrem Arzt verordnet und durch unser Fachpersonal bei Ihnen zu Hause erbracht. Die Abrechnung erfolgt gemäß den aktuellen Richtlinien direkt mit Ihnen bzw. mit Ihrer Krankenkasse.

Auf Wunsch kümmern wir uns um die Rezept- und Medikamentenbesorgung.

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.